Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen einer Erzeugerorganisation (unter anderen Mindestanzahl der Erzeuger, Mindestwert oder Mindestmenge einer vermarktbaren Erzeugung, hinreichende Sicherheit und sachgerechte Ausübung der Bündelung des Angebotes, tatsächliche Bereitstellung technischer Mittel) sowie die Einrichtung eines Betriebsfonds und ein genehmigtes operationelles Programm mit einer Laufzeit von mindestens drei bis maximal fünf Jahren.
Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag muss unter anderen Regelungen zu den Stimmanteilen und Geschäftsanteilen, Kündigung der Mitgliedschaft und Direktvermarktung enthalten. Die Erzeugerorganisation verwaltet den eingerichteten Betriebsfonds über eine Finanzbuchhaltung, die es ermöglicht, alle Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des Betriebsfonds zu erkennen. Die Aktionen des operationellen Programms müssen Bestandteil der nationalen Strategie und des genehmigten nationalen Umweltrahmens sein.